2G-Kontrollen im Einzelhandel Bändchen-Lösung jetzt auch in Düsseldorf
Hinsichtlich der 2-G-Kontrollen im Düsseldorfer Einzelhandel hat man sich aktuell auch in der Landeshauptstadt auf eine so genannte Bändchen-Lösung geeinigt.
Im Einvernehmen mit der Stadt haben sich der Handelsverband NRW, die Industrie- und Handelskammer, das Forum Stadtmarketing, die Düsseldorf Tourismus sowie die Werbe- und Interessengemeinschaften darauf verständigt, dass ab sofort als Prüfnachweis für Geimpfte und Genesene diese Armbändchen ausgeben werden. Diese Bändchen tragen die Aufschrift "Düsseldorfer Weihnachtsmarkt", "Düsseldorf Arcaden" oder "Forum Stadtmarketing: Safe in Düsseldorf" und werden wechselseitig anerkannt. Das heißt, für den Besuch des Weihnachtsmarkts in der Innenstadt und für den Zutritt in ein Ladengeschäft ist nur eines der Bändchen erforderlich.
„Die Armbändchen beschleunigen die Kontrolle und tragen so zur Vermeidung von Warteschlangen bei“, sagt Carina Peretzke, Sprecherin vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen. Allerdings seien die Gewerbetreibenden gesetzlich verpflichtet, die Immunisierung in Stichproben zu kontrollieren. Auch bestehe für sie keine Verpflichtung, das Bändchen zu akzeptieren.
Ausgenommen von dieser sogenannten 2-G-Regel ist nur der Einzelhandel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Die Immunisierung der Kundinnen und Kunden ist vor dem Betreten der Geschäfte von den Gewerbetreibenden zu kontrollieren. Die Coronaschutzverordnung lässt allerdings zu, dass einmal kontrollierte Personen einen Prüfnachweis erhalten, der auch in anderen Geschäften als 2-G-Nachweis dient. Der Nachweis über Impfung oder Genesung sowie ein Ausweisdokument müssen dann regelmäßig nicht mehr vorgelegt werden.