Eiskratzen, aber richtig!

Wer die Windschutzscheibe nicht richtig kratzt, schadet sich selbst. Der richtige Umgang mit Eis, Schnee und Co ist daher wichtig.

Mit der richtigen Technik beim Eiskratzen ist man schnell sicher unterwegs.

Foto: dmd/thx

p>(dmd). Kinder finden es lustig. Die meisten Erwachsenen nicht so sehr. Die Rede ist vom Befreien der Autoscheiben von den lästigen Eisschichten im Winter. Wer es ganz vermeiden möchte, sollte am Abend davor dafür sorgen, dass sich kein Eis auf den Scheiben absetzt. Am besten mit einer speziellen Folie. Diese lässt sich am nächsten Morgen stressfrei abnehmen und man startet ganz ohne das lästige Ritual in den Tag. Doch auch ohne eine Schutzhülle lassen sich Eisablagerungen auf den Scheiben vermeiden, wenn man ebenfalls abends dafür sorgt, dass sie möglichst trocken sind. Einmal mit einem Küchentuch drüber reiben und fertig.

Wer es nicht vermeiden konnte und definitiv keine Lust hat, die Frontscheibe mit einem Kratzer von der Eiseslast zu befreien, kann zu einem alten Trick greifen: Einfach eine Wärmflasche mit heißem Wasser füllen und eine Viertelstunde vor der Abfahrt auf das Armaturenbrett legen. Vermeidet zwar nicht, dass man seitlich und hinten doch manuell ran muss, aber erspart einem zumindest eine Scheibe.

Bei ganz schwierigen Fällen empfiehlt es sich auf die doppelte Kraft eines guten Eiskratzers und eines Scheiben-Enteisers zu setzen. Letzterer löst es, ersterer sorgt dafür, dass das Enteisen zu Ende geführt wird. Dabei sollte man immer auf den richtigen Einsatz des Kratzers achten. Der geriffelte Teil ist für das Grobe zuständig, der glatte für das Verfeinern. In beiden Fällen ist Vorsicht angesagt, um ein Verkratzen der Scheibenoberfläche zu vermeiden. Dasselbe gilt für das Entfernen von Eis von den Scheibenwischern. Auch hier vorsichtig sein – oder einen speziellen Reiniger verwenden.

Grundsätzlich gilt: Alle Scheiben müssen komplett freigekratzt und von Eis und Schnee befreit werden. Letzteres gilt auch für das Dach. Wer sich nicht daran hält und mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

(City Anzeigenblatt Duesseldorf)