Als Kölner Bundespolizisten bei der Anzeigenaufnahme des Opfers die Düsseldorfer Kollegen um eine Videosicherung baten und die Personenbeschreibung des Täters durchgaben, sahen die Bundespolizisten aus Düsseldorf den soeben beschriebenen Mann mit samt dem Trolley über eine Kamera am S-Bahnkreuz im Düsseldorfer Hauptbahnhof stehen.
Kurze Zeit vorher kontrollierten Beamte den jungen Mann, weil er von Schließfach zu Schließfach lief und sich immer verdächtig umschaute. Ihm konnte allerdings keine strafbare Handlung nachgewiesen werden. Eine Videoauswertung ergab im Nachgang, dass er versucht hatte die Schließfächer aufzubrechen.
Die Bundespolizisten begaben sich direkt zum Aufenthaltsort des Tatverdächtigen und kontrollierten ihn. Im Koffer befand sich die beschriebene Damenbekleidung.
Der schwarze Trolley wurde sichergestellt. Gegen den 19-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls im Versuch aufgrund des versuchten Aufbruchs der Schließfächer eingeleitet. Zudem muss er sich wegen des Diebstahls an dem Trolley verantworten.
Die Frau wurde durch die Bundespolizei über die Sicherstellung ihres Koffers informiert. Sie befand sich beim Einstieg in ein Flugzeug am Flughafen Köln/ Bonn und gab an, den Koffer nach ihrem Urlaub abzuholen.