Experten-Telefon: Antworten zu Fragen zur Organspende Der eigene Wille

Viele LeserInnen wollten bei unserer Telefonaktion mehr über Voraussetzung, Ablauf und Verteilung von Organspenden erfahren. Die Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten des Expertenteams der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

Übergabe eines Organspende-Ausweises - „Immer auch die Angehörigen über die Entscheidung informieren...“

Foto: BZgA

Können ohne meine Einwilligung nach meinem Tod Organe entnommen werden?

Nein. Es zählt stets der Wille der betroffenen Person. Nur wenn dieser nicht ermittelbar ist, dürfen die Angehörigen entscheiden. 

Wie kann ich verbindlich festlegen, ob ich Organe spenden will?

Zum Beispiel im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder in sonstiger schriftlicher Weise. Informieren Sie auch immer Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung, falls die Dokumente nicht auffindbar sind. 

Kann ich meinen Eintrag auf dem Organspendeausweis verändern?

Ja, vernichten Sie einfach Ihren bisherigen Organspendeausweis und füllen einen neuen aus. 

Kann ein hirntoter Mensch wieder ins Leben zurückkehren?

Nein. Bestätigt sich durch umfangreiche Untersuchungen der Verdacht des unumkehrbaren Ausfalls aller Hirnfunktionen, ist der Tod des Menschen sicher festgestellt. Auch wenn unter künstlicher Beatmung das Herzkreislaufsystem aufrechterhalten werden kann, wird nach dem Hirntod das Hirngewebe nach und nach vollständig abgebaut. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen. 

Ich bin nicht ganz gesund. Da wäre eine Organspende bestimmt nicht möglich, oder?

Kaum eine Erkrankung schließt eine Organspende aus. Es wird immer im Einzelfall entschieden, ob eine Organspende infrage kommt. 

Mein Mann hat seine Organe nach dem Tod frei gegeben. Wie wird sein Körper nach dem Eingriff aussehen?

Der Eingriff wird in einem Operationssaal mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie bei einem lebenden Menschen durchgeführt. Die Operationswunden werden sorgfältig verschlossen und verbunden.