Der Gaslaternen-Kompromiss Jetzt kommt die "Teststrecke" für Straßenleuchten
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Dezember, beschlossen, den dauerhaften Betrieb von mindestens 4.000 Gaslichtpunkten nach den derzeit geltenden technischen Regelwerken und Sicherheitsvorschriften sicher zu stellen.
Dabei wird ein angemessener Kompromiss zwischen den Belangen des Kulturgutes Gaslaterne und den Anforderungen an eine umweltschonende, energieeffiziente und wirtschaftliche Straßenbeleuchtung in Düsseldorf angestrebt.
Hier die Punkte des Ratsbeschlusses:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Parkpflegewerk zur Wiederherstellung des Hofgartens einen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Wiederherstellung der Gasbeleuchtung im Hofgarten vorzubereiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bilanz des Masterplans vorzulegen. Diese soll die Bereiche darstellen, in denen bereits eine Umrüstung erfolgt ist und an welchen Standorten noch Gasleuchten vorhanden sind und welcher Erneuerungsbedarf zukünftig besteht.
Bei der Auswahl der zu erhaltenden und auf Dauer weiter zu betreibenden Gasleuchten haben historische Gasleuchten in zusammenhängenden Bereichen (Erhaltungsbereiche) Priorität. Bei der Schaffung der noch festzulegenden und zu definierenden Erhaltungszonen werden aus kulturpolitischen Gründen Gebiete mit Denkmalbereichssatzung vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus werden Gebiete mit Erhaltungssatzungen und Bebauungsplänen mit Erhaltungsfestsetzungen berücksichtigt, soweit die dort festgelegten Ziele durch die Gasbeleuchtung geprägt werden.
Außerhalb der Erhaltungsbereiche wird im Sinne der städtischen Klimaschutzziele eine schrittweise Umrüstung und Modernisierung der Düsseldorfer Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technologie erfolgen. Dabei soll die Verwaltung eine zeitliche und örtliche Priorisierung von Umrüstungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflichten prüfen.
Soweit die Verwaltung es für technisch sowie finanziell möglich und vertretbar hält, sollen bei Umrüstungen von historischen Gasleuchten die vorhandenen Maste und Leuchtenköpfe im Sinne einer Bewahrung der ortstypischen Erscheinung der Leuchten sowie die für Gasleuchten typische Leuchtwirkung durch den Einsatz moderner LED-Technik erhalten werden. Bei erneuerungsbedürftigen Stromleuchten soll aufgrund des niedrigeren Energieverbrauchs anstelle von Natriumdampfhochdruck möglichst direkt auf LED umgerüstet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, durch die Gründung einer Förderstiftung oder einer Kooperation mit einer bestehenden Stiftung die Möglichkeit des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der Gasbeleuchtung und zur Förderung des betrieblichen Mehraufwandes zu eröffnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz von Contracting-Modellen mit dem Ziel zu prüfen, den städtischen Haushalt von dem durch die Umrüstung von Gas auf Strom entstehenden Investitionsaufwand zu entlasten und ein Finanzierungsmodell zu entwickeln, das die Umlage der Investitionskosten über KAG-Beiträge entbehrlich macht.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt nach Beteiligung der Denkmalbehörden, einer bezirksbezogenen Beteiligung der Bürger sowie der Anhörung der Bezirksvertretungen und der zuständigen Ausschüsse in 2016 einen Beschlussvorschlag zur Abgrenzung der Erhaltungsbereiche vorzulegen.
Bis zur weiteren Beschlussfassung des Rates sowie der abschließenden Beteiligung derBezirksvertretungen über die konkrete Ausgestaltung der Erhaltungsbereiche werden keine Veränderungen des derzeitigen Bestandes der Gasbeleuchtung vorgenommen, soweit dies technisch möglich ist und keine Gefahr im Verzug besteht.
Vor allen Umrüstungen findet jeweils eine Bürgerbeteiligung statt, zu der die Anwohner der betroffenen Straßen mit angemessenem Vorlauf eingeladen werden.
Sofern verschiedene Leuchtentypen oder Lichtelemente für die Umrüstung in Betracht kommen, sind diese den Bürgern vorzustellen und ein Meinungsbild einzuholen. Zudem sind die Anlieger — soweit vorgesehen — auch auf die jeweils konkreten umlagepflichtigen Kostenanteile nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW hinzuweisen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung trifft die jeweils zuständige Bezirksvertretung.
Die Verwaltung wird beauftragt, an einer geeigneten zentralen Stelle im Stadtgebiet eine "Teststrecke Straßenleuchten" mit unterschiedlichen Leuchtkörpern, Leuchtmitteln sowie Lichtfarben und -verteilung einzurichten, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, unterschiedliche Beleuchtungsmodelle in der Praxis zu erleben und zu beurteilen.