Kürzere Wartezeit für Alle? Wie sich das Terminservicegesetz mittlerweile bewährt

Der Ärztemangel ist nach wie vor ein großes Thema. Die Versorgungslücken sind deutschlandweit nicht mehr zu schließen.

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Und das, obwohl inzwischen jeder Achte behandelnde Arzt aus dem Ausland stammt. In den Kliniken und in den Praxen macht sich das bemerkbar: Neben langatmigen Wartezeiten in den Krankenhäusern müssen Patienten ebenfalls lange auf einen Termin bei einem Facharzt warten.

Um diesen Problem in Angriff zu nehmen, hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, ins Leben gerufen. Dieses wurde im September letzten Jahres verabschiedet und trat im Frühjahr diesen Jahres in Kraft.

In der Theorie soll die Gesetzgebung helfen, schneller einen Arzttermin zu erhalten. Hintergrund dafür ist, dass etwa ein Drittel der Erkrankten selbst bei akuten Beschwerden im Schnitt drei Tage auf einen Termin warten. Bei Fachärzten ist die Situation sogar noch gravierender: Hier erhalten Patienten zu reinen Vorsorgeuntersuchungen erst nach durchschnittlich 21 Tagen einen Termin. Im Schnitt warten Patienten bei Frauen- oder Hautärzten am längsten auf eine Behandlung. Ist der Fall akut, muss der Erkrankte hier mit langen Wartezeiten im Wartezimmer rechnen.

Um eine flächendeckende Terminvergabe für jeden zu bewerkstelligen, wurde die Plattform eTerminservice ins Leben gerufen. Darüber sollen sich Praxen anmelden und online freie Kapazitäten übermitteln. Dies soll gewährleisten, dass etwaige zeitliche Lücken mit Patienten gedeckt werden. Allerdings kann dieser Prozess in der praktischen Umsetzung einen immensen bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Für viele Praxen ist dagegen der Einsatz von interner Software eine effizientere Alternative. Durch automatisierte Prozesse bei der Terminvergabe lassen sich die Sprechzeiten bestmöglich zur Behandlung von Patienten nutzen. Diese profitieren ebenfalls von einer einfachen Online-Terminbuchung beim örtlichen Spezialisten oder Allgemeinarzt, die auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten stattfinden kann. Für viele ältere – und deswegen nicht weniger qualifizierte – Ärzte kann die Umstellung auf eine digitale Terminvergabe jedoch eine große Hürde darstellen.

Weiterhin steht das Terminservice- und Versorgungsgesetz von der Opposition in starker Kritik: Demnach wird eine Benachteiligung von chronisch Kranken befürchtet. Auch seelisch kranken Patienten wird mit der neuen Verordnung eine unzumutbare Belastungen aufgebürdet: Diese müssen sich mit behandelnden Ärzten auseinandersetzen, die sie selbst nicht nach vertrauensvollen Kriterien ausgewählt haben. Zudem sieht die Opposition eine in der Tarifverordnung implizierte steigende Arbeitszeit von Ärzten und Fachärzten. Dadurch könne der Berufszweig eventuell für Neueinsteiger unattraktiver wirken. Auch würde mit der Verordnung der Eindruck entstehen, Ärzte würden zu wenig arbeiten.

Die seit Frühjahr diesen Jahres in Kraft getretene Verordnung bringt allerdings eher Verwirrung als Hilfe. Die Terminvergabe über die Callcenter der KBV-Servicestellen werden kaum genutzt und die meisten Ärzte sind aufgrund des Ärztemangels sowieso schon überlastet. Zudem bieten viele Behandelnde ohnehin schon 25 Wochensprechstunden an. Eine weitere Erhöhung ist in der Gesetzgebung nicht vorgesehen und würde die Praktizierenden nur weiter überlasten. Inwiefern die Gesetzesverordnung Nutzen zeigt, wird sich wohl erst in der Zukunft zeigen.

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