Mieter können CO2-Abgabe teilen Recht nutzen
Mieterinnen und Mieter zahlen die so genannte Kohlendioxidabgabe seit Jahresbeginn nicht mehr allein, sondern teilen sie sich mit den Vermietern. Darauf weist jetzt der Mieterbund NRW in Düsseldorf hin. „Es ist aber auch wichtig, dass die Menschen dieses Recht nutzen“, sagt dessen Vorsitzender Hans-Jochem Witzke.
Witzke erwartet in den nächsten Monaten zunehmend Heizkostenabrechnungen, die Zeiträume beinhalten, in denen die CO2-Abgabe nicht mehr ausschließlich von der Mieterseite zu tragen war. Dies sei aktuell insbesondere dann der Fall, wenn unterjährig abgerechnet werde, weil im laufenden Jahr die Wohnung gewechselt wird. „Das CO2-Aufteilungsgesetz geht zumindest einen Schritt dahin, dass die Eigentümer, deren alleinige Entscheidung es ist, wie viel Treibhausgase eine Heizanlage verursacht, an den Kosten beteiligt werden“, so Witzke weiter. Es ist wichtig, dass die Menschen dieses Recht auch nutzen, denn Erfahrungen aus anderen Gebieten, etwa bei der Mietpreisbremse, zeigen leider, dass nur ein Bruchteil der Berechtigten seine Mieterrechte tatsächlich geltend macht.“ Daher sein Rat: Die Abrechnungen besonders intensiv überprüfen! In einigen Fällen dürften Mieter auch Rechnungen an die Vermieterseite schicken, um sie zu beteiligen.
Die individuelle Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten obliegt, so der Mieterbund, in der Regel dem Vermieter und wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Zahlreiche MieterInnen versorgen sich aber selbst mit Wärme und Warmwasser, etwa durch eine Gasetagenheizung. Sie bekommen die Rechnung häufig unmittelbar vom Versorger mit Gas oder Fernwärme. Hier besteht der Anspruch, anschließend ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteils an den Kohlendioxidkosten in Anspruch zu nehmen.
Das Aufteilungsgesetz beruhe auf einem komplizierten Stufenmodell, nach dem, je nach CO2-Ausstoß, zwischen Null und 90 Prozent der Kohlendioxid-Abgabe vom Vermieter zu tragen seien. Nach Forderungen des Mieterbundes sollten Mieterinnen und Mieter komplett von dieser Abgabe entlastet werden, „denn das Ziel des Gesetzes – über die Bepreisung eine Motivation zu schaffen, für energiesparende Heizungen zu sorgen – kann nur der Vermieter erreichen. Die jetzige Rechtslage stellt allenfalls einen Kompromiss dar“, erklärt Witzke.