Zöllner am Düsseldorfer Flughafen stoppten den Reisenden (48) im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren und baten ihn zur Kontrolle seines Reisegepäcks. In einem seiner Koffer fanden sie mehrere in Papier eingewickelte Waren. Als die Beamten den Mann danach fragten, was in dem Papier sei, gab er sich unwissend. Bekannte aus Thailand hätten ihn gebeten, die Waren an Freunde in Deutschland zu übergeben.
Da die Zöllner vermuteten, dass die gefäschten Luxus-Accessoires zum Verkauf mitgebracht wurden, stellten sie die Waren sicher.
Den Schmuggler erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung. Weil es sich bei den Waren um Fälschungen handelt, muss der Mann aus Aachen im Rahmen des Markenrechtes auch mit einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage rechnen.