Stundung und Blitzkredit Zwischen Stundung und Blitzkredit
Bis Ende Juni 2020 gab es für Kreditnehmer eine spezielle Möglichkeit, die Rückbezahlung eines Kredits quasi „aufzuschieben“. Der Hintergrund: Wer wegen der Corona-Pandemie Einkommensbußen hatte und aufgrund dessen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, dem konnten die fälligen Forderungen gestundet werden. Möglich war diese Vorgehensweise für Darlehensverträge, die vor dem Lockdown, also vor Mitte März 2020 geschlossen wurden, und die eine Zahlungsverpflichtung hatten, die zwischen April und Juni 2020 lag. Über Ende Juni 2020 wurde diese Sonderregelung nicht verlängert, was bedeutet: Die Phase der Stundungsmöglichkeit ist nun passé. Doch was passiert nun mit den Kreditvereinbarungen?
Gesetzgeber schlägt eine Kommunikation zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vor
Miteinander zu reden und eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden – so lautet der Vorschlag des Gesetzgebers. Kommt es zu keiner individuellen Lösung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer, sollen die Fälligkeiten um den Stundungszeitraum, also um drei Monate, nach hinten verschoben werden. Die Raten, die zum 1. Juli fällig waren, erhielten so ein Fälligkeitsdatum zum 1. Oktober. So soll laut Begründung des Gesetzgebers verhindert werden, dass es zu einer Doppelbelastung kommt, wenn die reguläre Rate und die Stundungsrate quasi zeitgleich fällig werden.
Wichtig für die Verbraucher ist dabei diese Gesetzmäßigkeit, auf die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam macht: „Da dies eine gesetzliche Vertragsanpassung ist, fallen dafür – so die Gesetzesbegründung – keine Verzugszinsen, Entgelte oder Schadensersatzansprüche zu Lasten des Verbrauchers an. Das bedeutet aber auch, dass der Kreditgeber für eine längere Vertragslaufzeit, die sich aus den gesetzlich angeordneten Stundungen ergibt, ebenso keine zusätzlichen Vertragszinsen nehmen darf!“
Denkbar wäre in dieser Ausnahmesituation auch, individuelle Regelungen mit dem Kreditgeber zu treffen. Geringere Raten, ein veränderter Stundungszeitraum, eine längere Laufzeit oder andere Vertragsanpassungen waren möglich und sogar ausdrücklich erwünscht. Unabhängig davon, ob es eine individuelle Lösung gab oder Kreditgeber und Kreditnehmer dem gesetzlichen Vorschlag gefolgt sind, gilt laut den Corona-Schutzvorschriften zum Verbraucherdarlehen: „Das gesamte Vertragsverhältnis einschließlich der Fälligkeit der jeweiligen Zins- und Tilgungsleistungen verschiebt sich entsprechend. Das bedeutet bspw., dass auch die Fälligkeit der Forderungen, die erst nach Ablauf des Stundungszeitraums fällig werden, um drei Monate verschoben werden.“ Den Kreditnehmern zusätzliche Kosten oder Zinsen aufzuerlegen, widerspreche diesen Schutzvorschriften.
Darauf sollten Kreditnehmer achten, wenn sie jetzt einen neuen Kredit beantragen
Der Umgang mit bestehenden Kreditverträgen ist das eine und weitestgehend gesetzlich reguliert. Doch was passiert, wenn kleine oder große Investitionen anstehen, die nicht ohne Kreditaufnahme leistbar sind? Dann gilt es je nach Höhe des Kredits und nach der Zeitspanne, in der das Geld verfügbar sein sollte, die passende Kreditwahl zu treffen.
- Als eine preislich attraktive Alternative zum Überziehen des Girokontos (und damit zur bürokratiefreien Aufnahme eines teuren Dispokredits) tut sich der Blitzkredit mit schneller Auszahlung hervor. Die Produktbeschreibung beim Online-Vergleichsportal erklärt, wie schnell das Geld bei einem Blitzkredit auf dem Konto sein kann: „Das Geld kann bereits nach wenigen Tag auf dem Konto sein. Dafür müssen Kreditnehmer nur die benötigten Unterlagen einreichen und den Vertrag abschließen. Danach läuft der Kredit wie ein gewöhnlicher Ratenkredit.“ Eine gute Option ist der Blitzkredit dann, wenn kurzfristig Geld benötigt wird – etwa weil das Gehalt wegen Kurzarbeit geringer ausfällt, die Waschmaschine das Zeitliche segnet oder das Haustier erkrankt und die Behandlung teuer wird – oder wenn der Kreditnehmer erkennt, dass ein Blitzkredit deutlich bessere Konditionen bietet als der Dispokredit.
- Hohe Kreditsummen, wie etwa für eine Immobilie oder ein Auto, sollten bei mehreren Kreditgebern angefragt werden. Banken und Sparkassen haben in der bzw. auf die Corona-Krise nämlich ganz unterschiedlich reagiert – mit verlockend niedrigen oder mit horrend hohen Zinsen. Auch Einschränkungen beim Verdienst, beispielsweise durch Kurzarbeit, wurden von den potentiellen Kreditgebern unterschiedlich bewertet. In dieser Zeit lohnt sich ein Vergleich mehr denn je.
- Denkbar ist auch, gerade in der aktuellen Situation einen Kreditvergleich anzustreben, um eine Umschuldung zu initiieren, mehrere Kredite zusammenzulegen, so bessere Konditionen zu erhalten oder eine Anschlussfinanzierung umzusetzen. Auch an dieser Stelle ist der Kreditvergleich via Online-Portal eine denkbare Option, um günstigere Kreditbedingungen ausfindig zu machen. Aber Achtung: Nur wenn die bestehenden Verträge ohnehin enden oder eine Kündigungsoption beinhalten, die keinen Aufpreis kostet, ist der Wechsel eine sinnvolle Option, um Kosten zu senken.
Grundsätzlich gilt: Auch wenn es unzählig viele Optionen gibt, Fremdkapital zu erhalten, so ist es doch wichtig und nötig, die Krise als Anstoß zum Nachrechnen zu nutzen. Eine übersichtliche Einnahmen-Ausgaben-Situation gibt Auskunft darüber, wie hoch die Rate sein darf, die monatlich bezahlbar ist. Diese Berechnung zeigt im günstigsten Fall nicht etwa nur weniger Einnahmen, sondern geringere Ausgaben, weil wegen der Homeoffice-Regelung keine Fahrten in die Arbeit stattfinden, der Urlaub storniert wurde oder andere Einschränkungen ganz automatisch die finanzielle Situation verbessern. Eine transparente Kostenaufstellung sorgt hierbei für Klarheit.