Cannabis-Club will keinen Anbau beantragen „Unzumutbar“

Der Cannabis Social Club Düsseldorf e. V. (CSC Düsseldorf) hat in seiner Mitgliederversammlung beschlossen, keinen Lizenzantrag für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau zu stellen. Diese Entscheidung sei nach sorgfältiger Abwägung der im Cannabisgesetz (CanG) festgelegten Rahmenbedingungen für Anbauvereinigungen erfolgt. „Diese beinhalten zahlreiche Hürden und Einschränkungen für Anbauvereinigungen, die dem Wesen unseres Vereins widersprechen“, heißt es beim CSC.

Cannabis-Pflanze - „Gerade vor dem Hintergrund anstehender Neuwahlen und die Möglichkeit einer unionsgeführten Regierung befürchten unsere Mitglieder Datenmissbrauch.“

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So sehe das CanG Konsumverbote in den Räumlichkeiten solcher Vereinigungen vor. „Dies halten wir für unzumutbar. Der gemeinsame Konsum von Cannabisprodukten ist nicht nur Bestandteil soziokultureller Angebote des CSC Düsseldorf, er trägt auch wesentlich zur Schadensminimierung und Prävention riskanten Konsums bei“, so der Verein.

Des Weiteren fordere das CanG eine umfangreiche Dokumentation der Cannabis-Abgaben an die Mitglieder. „Besonders problematisch“, heißt es von CSC-Seite, „sehen wir die damit verbundene Verpflichtung, diese Daten an Behörden weiterzuleiten. Dies halten wir datenschutzrechtlich für höchst bedenklich und für eine Gefährdung der Privatsphäre unserer Mitglieder.“ Gerade vor dem Hintergrund anstehender Neuwahlen und einer möglichen Rückabwicklung des CanG durch eine eventuelle zukünftig unionsgeführte Regierung, befürchteten die Mitglieder einen Missbrauch der erhobenen Daten.

Zudem berge das Modell der Anbauvereinigungen ein erhebliches unternehmerisches Risiko, das nicht im Einklang mit der Struktur des CSC Düsseldorf stehe, der ehrenamtlich und nicht gewinnorientiert arbeiten wolle. Die gesetzlichen Anforderungen an Anbauvereinigungen erforderten jedoch erhebliche Investitionen, die den Charakter eines gemeinnützigen, solidarischen Vereins übersteigen würden. So müssten Anbauvereinigungen bereits im Lizenzantrag eine Immobilie angeben. Diese müsse, mit dem Risiko einer Ablehnung des Lizenzantrags, aus Mitgliedsbeiträgen oder privaten Darlehen finanziert werden.

„Statt sich zu einer reinen Abgabestelle für Cannabis degradieren zu lassen, wird der CSC Düsseldorf seine Schwerpunkte auf soziokulturelle Angebote, etwa regelmäßige Vereinstreffen, Feste mit Cannabisbezug und Bildungsveranstaltungen, für seine Mitglieder sowie die politische Interessenvertretung von Cannabiskonsumenten legen“, sagt man beim CSC. „Unsere Forderungen sind die rechtliche Gleichstellung von Cannabis mit anderen legalen Genussmitteln wie Tabak und Alkohol, geringere Hürden für Anbauvereinigungen sowie weitere legale Bezugsquellen für Cannabisprodukte, neben dem gemeinschaftlichen und privaten Eigenanbau.“

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