D-Mark-Fund zu Hause - Umtausch weiter drin Schein heilig

Ein Glückspilz ist, wer Geld findet. Selbst wenn es sich um - für viele immer noch heilige - D-Mark handelt.

Zehnmarkschein

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Ein Geldfund im eigenen Haus ist keine seltene Ausnahme. Denn obwohl seit fast zwei Jahrzehnten mit Euro bezahlt wird, sitzen die Deutschen nämlich noch auf riesigen DM-Bergen. Laut Zahlen der Bundesbank waren Ende 2020 noch D-Mark-Scheine und Münzen im Wert von 6,34 Milliarden Euro im Umlauf.

Kann man das Geld nach so langer Zeit noch umtauschen? Wie denn? Experten der Düsseldorfer ARAG erläutern, was zu beachten ist.

Wie viel ist mein Geld wert?

Man kann mit der D-Mark zwar nicht mehr bezahlen, dennoch hat sie immer noch einen Wert! Sollten  sich beim Frühjahrsputz in einem Umschlag an der Schrankrückwand noch Scheine und Münzen der alten Währung finden - prima! Es ist möglich, ohne Gebühr D-Mark-Bestände bei der Bundesbank umzutauschen. Der amtliche Umtauschkurs liegt unwiderruflich bei 1 Euro für 1,95583 D-Mark. Wer auf die Schnelle wissen will, was der Schatz wert ist, teilt die Summe in D-Mark einfach durch 1,95583. So wären 1.000 DM ca. 511 Euro wert.

Wie tauscht man um? Bis wann?

Sein altes Geld kann man in jeder Filiale der Deutschen Bundesbank umtauschen. Weil es aufgrund pandemiebedingter Schließungen nicht möglich war, das Geld postalisch umzutauschen, geht das seitdem auch online. Die Bundesbank stellt dazu auf ihrer Webseite ein Formular mit den relevanten Kontaktdaten zur Verfügung: Geld in den Umschlag oder ins Paket, ausgefülltes Formular beilegen, verschicken! Möchte man mehr als 29.337,45 DM umtauschen, muss man vorher telefonisch oder per E-Mail mit der Bundesbank Kontakt aufnehmen. Verpacken Sie das zu verschickende Geld auf jeden Fall sicher! Insbesondere bei größeren Mengen an Münzen können Umschläge durch das Gewicht leicht reißen! Es gibt keine Frist für den Umtausch alter D-Mark-Bestände.

Das wird nicht zum Tausch angenommen!

Obwohl das meiste DM-Geld immer noch umgetauscht werden kann, sind einige Münzen und Banknoten vom Tausch ausgeschlossen. Das betrifft sämtliche Noten und Münzen, die vor 1948 in Umlauf gebracht wurden, die 2-DM-Münze der ersten Ausgabe (Prägedatum 1951) und die 50-Mark-Note II (Ausstellungsdatum 1948). Letztere kann aber mit einem besonderen Erstattungsantrag bei jeder Filiale der Bundesbank eingereicht werden. Das gilt auch für beschädigte Scheine, sofern noch mehr als die Hälfte des Scheins unversehrt ist. Münzen und Noten der ehemaligen DDR können nicht mehr umgetauscht werden. Geld der anderen Vorgängerwährungen des Euro kann nur bei den jeweiligen Zentralbanken umgetauscht werden.