Düsseldorf wählt den Bundestag - über Helfer, Briefvotum und Statistik Der Countdown läuft...
410.466 Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf sind am Sonntag, 23. Februar, zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages aufgerufen. Mit der nun erfolgten Aufstellung des Wählerverzeichnisses hat der Versand der Wahlbenachrichtigungen, der spätestens am ersten Februarwochenende abgeschlossen sein soll, begonnen.
In jedem der beiden Düsseldorfer Wahlkreise 105 Düsseldorf I und 106 Düsseldorf II wird jeweils ein Direktkandidat für den Deutschen Bundestag gewählt. Am Wahlsonntag kann dann in insgesamt 305 Wahlräumen gewählt werden. Von diesen sind bereits 242, immerhin rund 79 Prozent, rollstuhlgerecht. Auf welchen Wahlraum das zutrifft, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.
Der Druck der amtlichen Stimmzettel kann nach Stadtangaben erst in der ersten Februarwoche erfolgen, da der Gesetzgeber bundeseinheitlich verkürzte Fristen im Aufstellungsverfahren festgelegt hat. Erst danach kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Der rote Wahlbriefumschlag muss aufgrund der Postlaufzeiten spätestens am Mittwoch vor der Wahl (19. Februar) an das Amt für Statistik und Wahlen zurückgesendet werden. Alternativ muss er am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen (Mecumstraße 10) eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Damit die Stimme am Wahltag sicher gezählt werden kann, sollte die Möglichkeit der Briefwahl direkt im Amt für Statistik und Wahlen genutzt werden
Zur Teilnahme an der Briefwahl bestehen verschiedene Möglichkeiten:
- Unter www.duesseldorf.de/briefwahlantrag online beantragen
- Über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- Formlos unter Angabe von Vorname, Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls Versandanschrift per Post an das Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf oder per E-Mail an briefwahl@duesseldorf.de
- Durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch im Amt für Statistik und Wahlen beantragt und persönlich in Empfang genommen werden. Dazu sollen die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden.
Das Amt für Statistik und Wahlen hat ab dem 10. Februar montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Samstag, 15. Februar, von 8 bis 14 Uhr für die Briefwahlbeantragung und Briefwahl vor Ort geöffnet. Am Freitag, 21. Februar, endet die Beantragungsfrist um 15 Uhr. Am Samstag, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr, ist das Amt ausschließlich für die Möglichkeit der Ersatzausstellung nicht erhaltener beziehungsweise verloren gegangener Briefwahlunterlagen geöffnet.