Verkaufsoffene Sonntag gekippt Aus fürs Adventsshoppen
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in dieser Woche einem Eilantrag der Gewerkschaft Ver.di gegen die Genehmigung von fünf verkaufsoffenen Sonntagen an den Adventssonntagen und am 3. Januar 2021 in der aktuellen Coronaschutzverordnung statt gegeben.
Das Aus fürs Shoppen am 1., 2., 3. und 4. Advent. Das Gericht folgte der Argumentation der Gewerkschaft, dass verkaufsoffene Sonntage keinen Beitrag zum Infektionsschutz leisten und nicht zur Entzerrung von Kundenströmen beitragen. „Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos“, sagt Michael Radau, Präsident des Handelsverbandes NRW. Und legt erbost nach: „Was möchte Ver.di aus ideologischen Gründen noch alles unternehmen, um die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu zerstören.“ Silke Zimmer von Ver.di spricht dagegen von „einem guten Tag für die Beschäftigten im Einzelhandel.“
Gerade ängstlichen Kunden, die auf das Wochenende zum Einkaufen angewiesen sind, hätte die zusätzliche Sonntagsöffnung die Möglichkeit gegeben, dem hohen zu erwartenden Besucheraufkommen an den Adventssamstagen zu entgehen, so Radau weiter. „Diese Entzerrung hätte auch dem Schutz der Beschäftigten gedient.“
Zudem kritisiert der Handelsverbandspräsident das Gericht. „Ich frage mich, ob das OVG wirklich den Ernst der Lage erkennt, ganze Innenstädte drohen wegzubrechen. Dieses Urteil unterstreicht einmal mehr, dass wir auf allen Ebenen gesetzgeberisch tätig werden müssen, um das Thema einer gelegentlichen Sonntagsöffnung im Einzelhandel rechtssicher zu gestalte.“
Bei Ver.di, das in den vergangenen Monaten erfolgreich gegen zahlreiche geplante verkaufsoffene Sonntage vor eben jenem Gericht geklagt hatte, ist man gegenteiliger Meinung. Für die NRW-Landesbezirksleiterin Gabi Schmidt ist diese Entscheidung wichtig, um angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten: „Wir haben immer betont, dass es durch verkaufsoffene Sonntage nur zu einer Verdichtung der Besucherströme an den Wochenenden kommt und sie keinesfalls zum Schutz der Bevölkerung beitragen. Abstandsregeln können nicht eingehalten werden, wenn dann die Innenstädte überfüllt sind.“ Man sei daher dafür, die Weihnachtseinkäufe soweit wie möglich auf die sechs Werktage zu verteilen und so dafür zu sorgen, dass das Infektionsrisiko so niedrig wie möglich bleibt. Und: „Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie nun endlich akzeptiert, dass die geltende Regel für eine Sonntagsöffnung auch in Pandemiezeiten greift.“
Für ihre Gewerkschaftskollegin Silke Zimmer, trägt das Urteil auch zur Beruhigung in der Belegschaft bei: „Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten im Einzelhandel. Angesichts der hohen Infektionszahlen haben viele Angestellte tagtäglich Sorge, sich anzustecken. Das erhöht den ohnehin schon massiven Stress der Vorweihnachtszeit noch einmal erheblich.“ Im Einzelhandel könne man nicht ins Home-Office gehen, und dass man jetzt zumindest an den Adventssonntagen bei den Familien zu Hause bleiben könne, sei wichtig für den Erhalt der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen.
In einer Mitteilung an ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter nach der Urteilsverkündung schreibt Birgit Neisser, Vorsitzende der Werbegmeinschaft Oberkassel, von einer „sehr schlechten Nachricht“. Damit falle auch der von den linksrheinischem Händlern beantragte verkaufsoffene Sonntag am Nikolaustag aus, der in Verbindung mit dem Oberkasseler Weihnachtsmarkt sicherlich stattgefunden hätte. Neisser: „Es ist schon schade, wenn eine Gewerkschaft, die für den Einzelhandel arbeitet, auf diese Weise derart den Onlinehandel stützt.“