Herr Bertram, man hört seit einiger Zeit viel über Wärmepumpen. Dennoch heizen die meisten Haushalte in Deutschland nach wie vor mit Gas. Wie hoch sind die durchschnittlichen Heizkosten, sagen wir mal für einen 4-Personen-Haushalt in einer Wohnung mit 100 qm Fläche?
Interview: Heizkosten kontrollieren! Fehlersuche
Aufgrund des milden Herbstes in Deutschland hat die Heizsaison in diesem Jahr erst vergleichsweise spät begonnen. Nun aber ist sie in vollem Gange. Und die Energiepreise sind nach wie vor hoch. Vor dem Hintergrund ist es besonders wichtig, die jährliche Heizkostenabrechnung eingehend zu kontrollieren, weiß Thomas Bertram, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW, im Interview.
Etwa 2200 Euro pro Jahr.
Bei derart hohen Kosten erscheint es natürlich sinnvoll, die Heizkostenabrechnung sorgfältig zu überprüfen. Wie hoch ist die Fehlerquote bei den Abrechnungen?
Eine Grafik bei ‚CO2 online‘ bezeichnet 37 Prozent der Abrechnungen als eindeutig fehlerhaft, bei 32 Prozent herrscht Klärungsbedarf, 31 Prozent sind ohne erkennbaren Fehler.
Die Abrechnung nachzuvollziehen ist für Laien nicht leicht. Wie sollte man beim Überprüfen vorgehen? Welche sind Ihrer Erfahrung nach die häufigsten Fehlerquellen?
Es ist grundsätzlich immer sinnvoll, die Abrechnung mit einer oder mehreren Vorjahresabrechnungen zu vergleichen. Die häufigsten Fehler tauchen bei der Berechnung des Warmwasseranteils sowie des Brennstoffverbrauchs auf. Oft sind auch unzulässige Beträge den Heizungsbetriebskosten zugeordnet. Aktuell fehlt manchmal der Abzug des Vermieteranteils an der CO2-Abgabe oder die Berücksichtigung der Gaspreisbremse. Manchmal sind die einzelnen Verbrauchserfassungsgeräte falsch zugeordnet oder die Abschläge wegen der hohen Preise in der Vergangenheit noch sehr hoch veranschlagt.
Was raten Sie VerbraucherInnen, deren Abrechnung fehlerhaft ist?
Sie sollten der Abrechnung schriftlich widersprechen und nur unter Vorbehalt der Klärung zahlen. Es ist sinnvoll, die Rechnung im Rahmen einer Energieberatung hinsichtlich der Plausibilität zu untersuchen. Sind die Verbräuche plausibel? Ist die Abrechnung entsprechend der Heizkostenverordnung aufgestellt? Sind Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum richtig erfasst?
An wen kann man sich mit mietrechtlichen Fragen wenden?
Wir als Verbraucherzentrale NRW kooperieren in gemeinsamen Vorträgen und Workshops mit dem Mieterverein. Dort kann man eintreten, Rat und gegebenenfalls Rechtsbeistand erhalten.
Welche Möglichkeiten hat man, wenn man die Rechnung nicht bezahlen kann? Gibt es staatliche Hilfen?
Es gibt die Möglichkeiten von Einmal-Sozialhilfezahlungen über das Jobcenter oder das Sozialamt. Die Verbraucherzentrale hat hier eine hilfreiche Webseite erstellt: „Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen“. Mithilfe des Wohngeldrechners NRW kann man zudem seinen Wohngeldanspruch prüfen.
Energieverluste beim Heizen vermeiden:
Die Heizung sollte gewartet und das System entlüftet sein.
Bei Anwesenheit reichen 20°, bei Abwesenheit 16° Raumtemperatur, jedes °C weniger spart 6 Prozent Heizenergie.
Kurz und kräftig lüften, beim Lüften das Thermostatventil ganz hinunterdrehen.
Heizkörper immer freihalten, und einmal im Jahr von Staub befreien. Nicht mit Vorhängen, Möbeln oder gar zu trocknender Wäsche verdecken.
Solare Gewinne nutzen: Wenn die Sonne auf die Fenster scheint, Fenster zu, Vorhänge auf.
Interne Gewinne nutzen: Jeder Mensch hat 100W, 6 Personen ersetzen einen großen Heizkörper, Kerzen haben 25W, dazu kommt Abwärme aus Heizkesseln und Warmwasserspeichern.
Schimmel vorbeugen:
Die relative Luftfeuchte im Blick behalten. 60 Prozent nicht überschreiten, 50 Prozent sind das Ziel. Besondere Aufmerksamkeit in Räumen mit Luftbefeuchtern, Aquarien und Terrarien. Es gibt Hygrometer mit Warnleuchten oder Warntönen, die uns ans Lüften erinnern, wenn die Feuchte zu stark ansteigt.
Lüften, um die Luftfeuchte zu reduzieren, falls nötig heizen und Raumtemperatur wieder erhöhen.
Hausstaub ist ein „Sporenspeicher“ und sollte regelmäßig entfernt werden.
Zimmerpflanzen und deren Erde im Blick behalten. Bei Schimmelbefall umtopfen.
Wäsche nicht in der Wohnung trocknen.
Nach dem Duschen oder Baden sofort die Feuchte rauslüften, bei innen liegenden Bädern auf die Funktionsfähigkeit des Lüfters achten.
Türen zu schwach beheizten Schlafräumen geschlossen halten.
Schränke nicht vor Außenwänden aufstellen. Wenn nicht anders möglich, mindestens 7 cm Abstand zur Wand einhalten.
Beim Renovieren gefährdeter Räume Tapeten und Dispersionsfarbe meiden, Silikatfarbe bevorzugen.