Insekten als Lebensmittel auch in Düsseldorf zugelassen Eine Art Super-Food

Sie wachsen schnell, brauchen wenig Platz, setzen bei der Zucht wenig Treibhausgase frei, werden in der Regel nicht mit Antibiotika behandelt, sind gesund und - schmecken auch noch. Insekten sind eine Art Superfood. Die Düsseldorfer Arag-Experten geben einen Überblick über Würmer, Grillen und Co.

Über 2100 Insekten gelten als essbar.

Foto: Alexas_Fotos/Pixabay

Und wer sich jetzt denkt „Kommt mir nicht ins Haus!“, irrt womöglich. Denn auch in Deutschland sind gezüchtete Speise-Insekten als Lebensmittel zugelassen und in einigen Produkten bereits enthalten. Im Rahmen der Novel-Food-Verordnung (neuartige Lebensmittel) müssen Hersteller für jedes Insekt, was sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen. Geprüft und wissenschaftlich bewertet werden die Anträge durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). In der Zulassung wird nach Information der Experten festgelegt, mit welcher Bezeichnung und in welcher Form und Menge ein Insekt eingesetzt werden darf.

In der Europäischen Union (EU) sind derzeit vier Insekten als Lebensmittel zugelassen. Das erste Krabbeltier kam bereits 2021 auf den Tisch, als der im Larvenstadium getrocknete, gelbe Mehlkäfer seine Zulassung erhalten hatte. Es folgten Wanderheuschrecke und Hausgrille, die gefroren, getrocknet und pulverisiert verzehrt werden durften. Und seit Januar 2023 darf nun auch der Getreideschimmelkäfer – oder auch Buffalowurm – gefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverförmig verputzt werden.

Laut Statista gibt es weltweit über 2.100 essbare Insekten , bei den meisten handelt es sich um Käferlarven. Gesundheitsfachleute bescheinigen den Tieren einen hohen Nährwert, weil sie zahlreiche wertvolle Nährstoffe wie z. B. Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren, B-Vitamine, Kalzium und Spurenelemente enthalten. Darüber hinaus sind sie eine optimale Eiweißquelle, denn sie enthalten ähnlich viel Protein wie das Fleisch von Rind, Schwein oder Pute.

Pizza, Kekse, Brot, Proteinriegel oder Biermischgetränke – in zahlreichen Lebensmitteln dürfen bis zu zehn Prozent an Insektenpulver enthalten sein. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass Lebensmittel, die Speise-Insekten enthalten, klar und verständlich in ihrer Zutatenliste darauf hinweisen müssen. Auch vor allergischen Reaktionen gegen Krebs- und Weichtiere sowie gegen Hausstaubmilben muss gewarnt werden. Die Insekten werden in der Regel in ihrer lateinischen Bezeichnung aufgelistet: Tenebrio molitor (Mehlkäfer), Locusta migratoria (Wanderheuschrecke), Acheta domesticus (Hausgrille) und Alphitobius diaperinus (Buffalowurm/Getreideschimmelkäfer).

Speise-Insekten sind in vielen Ländern weltweit ein normaler Bestandteil des alltäglichen Speiseplans oder werden auch als Delikatessen – beispielsweise mit Schokolade ummantelt – angeboten. So sind in Mexiko „Chapulines“ (Heuschrecken) oder gekochte Ameisenlarven mit Knoblauch ein beliebter Snack. Auch in Nigeria sind geröstete Heuschrecken angesagt. Für Japaner sind hingegen gekochte Wespenlarven eine Delikatesse.

Aber: in Deutschland existiert bislang keine Haltungsvorschrift für Insekten. Auch zur schonenden Tötung von Insekten bleiben Fragen offen, da die Forschung noch nicht ausreichend beantworten kann, welches Schmerzempfinden Insekten haben.