Warnung vor Bad im Rhein Tückische Strömung
Weil die Strömungen des Rheins immer wieder leichtfertig unterschätzt werden, stellt die Landeshauptstadt Düsseldorf 70 neue Warnschilder auf.
Die Schilder weisen nochmals eindringlich auf die Lebensgefahr hin, die beim Baden in der „Bundeswasserstraße“ Rhein droht. Zudem sind Ortshinweise verzeichnet, um bei einem Notruf den konkreten Standort besser mitteilen zu können.
Die ersten Schilder sind bereits an markanten Stellen installiert worden. „Bei hohen Temperaturen lockt das kühle Wasser des Rheins, aber seine tückischen Unterströmungen dürfen unter keinen Umständen unterschätzt werden“, sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. „Auch Menschen, die gut schwimmen können, gehen oft unbedacht ins Wasser und werden dann von der Strömung oder der Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe überrascht. Mit den neuen Hinweisschildern appellieren wir nochmal, nicht im Rhein zu schwimmen und das eigene Leben und das der Rettungskräfte nicht in Gefahr zu bringen.“
In diesem Jahr gab es bisher bereits 13 Alarmierungen zu Personen im Rhein. Dabei konnten fünf Menschen gerettet und ins Krankenhaus transportiert werden; für drei Personen kam jede Hilfe zu spät. Die Schilder warnen mit Piktogrammen und kurzen Hinweisen auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht.
Zudem werden Verhaltenshinweise gegeben, die für alle Besucherinnen und Besucher des Rheinufers einen angenehmen Aufenthalt vor Ort ermöglichen. Dazu gehört das Entsorgen von Müll oder den Verzicht auf ein offenes Feuer.
Neben den Warnungen und Verhaltenshinweisen sind auch die Information der Notrufnummer und die Standort-Nummer angegeben. Sollte ein Notruf notwendig sein, kann diese immer mitgeteilt werden. So wird den Einsatzkräften die präzise Zielfahrt ermöglicht, sodass sie schneller vor Ort zu sein können. Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein in bestimmten Zonen generell verboten.
So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden. Aber auch dort, wo das Schwimmen nicht ausdrücklich verboten ist, kann es lebensgefährlich sein. Beispielsweise an sogenannten Kribben - ins Wasser ragende Kiesflächen - bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Eine besonders starke Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an.
Dadurch werden vor allem Kindern in das Wasser hereingezogen. Trügerisch dabei ist, dass die Schiffe meist schon viele hundert Meter weitergefahren sind, bis der Sog oder die anschließenden Wellen am Ufer ankommen. Gerade der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten.