Anrainer des Schienenverkehrs in Düsseldorf sind gefragt Zuglärm vor der eigenen Haustür schildern
Um den Lärmschutz auch an Düsseldorfs Eisenbahnstrecken zu verbessern, entwickelt das Eisenbahn-Bundesamt Lärmaktionspläne. Jetzt startet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dort können sich die Betroffenen äußern, wenn sie sich durch den Schienenverkehrslärm gestört fühlen.
So kann etwa das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf Probleme entlang der Güterzugstrecke Rath-Eller, die Schnellzugtrasse durch Angermund und weitere belastete Schienenabschnitte zwischen Hamm, Bilk, Flingern und Gerresheim aufmerksam gemacht werden. In einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung kann man später den daraus entwickelten Entwurf des Lärmaktionsplans des EBA kommentieren.
Ab sofort bis Montag, 24. April, können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zum Lärmschutz abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den BürgerInnen ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Alternativ zur Online-Beteiligung können Beiträge auch per Post eingereicht werden: Eisenbahn-Bundesamt Lärmaktionsplanung Heinemannstraße 6 53175 Bonn. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes soll dazu genutzt werden, die Lärmsanierung des Schienennetzes nach einheitlichen Kriterien und koordiniert voranzubringen. „Durch eine hohe Teilnehmerzahl an der Umfrage kann diesem Ansinnen auch an Düsseldorfer Bahnstrecken mehr Nachdruck verliehen werden“, sagt Umwelt- und Verkehrsdezernent Jochen Kral. „Deswegen empfehle ich allen vom Lärm an den Haupteisenbahnstrecken betroffen Menschen, sich zu beteiligen.“ Die Ergebnisse werden in den Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes des EBA einfließen. Geplant ist dessen Fertigstellung Mitte 2024, dieser soll konkrete Verbesserungen an den Bahnstrecken bewirken.
Hintergrund: Bei der Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ist das Eisenbahn-Bundesamt für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr verantwortlich. Kommunen sind verpflichtet, für den in ihrem Stadtgebiet auftretenden Umgebungslärm insbesondere an Straßen eigene Lärmaktionspläne aufzustellen.